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Glossar

Frachtführer

Frachtführer ist nach § 407 HGB, wer sich verpflichtet, Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern, während der Auftraggeber die vereinbarte Fracht zahlt. Bei einem Umzug ist Frachtführer, wer den Transport tatsächlich mit eigenem oder beauftragtem Fahrzeug durchführt, nicht zwingend, wer den Auftrag entgegennimmt.

Begriff
Frachtführer
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Die Pflichten des Frachtführers gelten nach § 407 Absatz 3 HGB, wenn die Beförderung zu Lande, auf Binnengewässern oder in der Luft zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehört. Für den gewerblichen Straßengütertransport braucht der Frachtführer zusätzlich eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz.

Bei einem Umzugsvertrag nach § 451 HGB haftet der Frachtführer für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts nur bis zu 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Diese Grenze entfällt nach § 435 HGB nur bei Vorsatz oder bei Leichtfertigkeit in Kenntnis eines wahrscheinlichen Schadens.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 407 HGB - Wesentliche Pflichten bei einem Frachtvertrag, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 3 GüKG - Erlaubnis zum Betreiben von Güterkraftverkehr, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 451 HGB - Umzugsvertrag, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.