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Glossar

Halteverbotszone

Eine Halteverbotszone für den Umzug ist eine vorübergehende verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Absatz 6 StVO, mit der eine Behörde Parkraum vor dem Haus für Lademöglichkeit freihält. Sie muss beantragt werden, meist über eine Fachfirma, und die Beschilderung muss in der Regel drei volle Tage vor dem Termin stehen.

Begriff
Halteverbotszone
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Zuständig ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde, Fristen und Gebühren legt jede Kommune selbst fest. In Dortmund etwa müssen Anträge 20 Werktage vorher eingehen und kosten mindestens 30 Euro für einen Tag, 40 Euro für mehrere Tage, andere Städte verlangen andere Fristen und Beträge.

Wer ohne gültige Halteverbotszone am Umzugstag keinen Parkplatz vor der Tür findet, riskiert lange Tragewege oder zusätzliche Zeit und Kosten. Viele Möbelspeditionen übernehmen die Beantragung als Teil des Auftrags, das gehört dann ins Festpreisangebot.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zum Einrichten einer Haltverbotszone nach § 45 Abs. 6 StVO, Stadt Dortmund,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.