Glossar
Transportversicherung (Umzugsgutversicherung)
Eine Transportversicherung für den Umzug, auch Umzugsgutversicherung genannt, deckt Schäden am Umzugsgut über die gesetzliche Haftungsgrenze von 620 Euro je Kubikmeter nach § 451e HGB hinaus ab. Sie ersetzt in der Regel den Zeitwert der beschädigten Gegenstände, nicht die Kosten für einen gleichwertigen Neukauf, und wird meist zusätzlich zum Transportauftrag abgeschlossen.
- Begriff
- Transportversicherung (Umzugsgutversicherung)
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Ohne eine solche Zusatzversicherung trägt der Kunde jeden Schaden, der über die gesetzliche Grenze von 620 Euro je Kubikmeter hinausgeht, selbst. Bei hochwertigem Hausrat wie Kunstgegenständen, Musikinstrumenten oder neuer Technik kann diese Differenz erheblich sein, weil die Grenze am Raumbedarf, nicht am Warenwert hängt.
Viele Möbelspeditionen bieten eine Zusatzversicherung direkt mit an, sie lässt sich aber auch unabhängig davon abschließen. Wichtig ist, den Deckungsumfang, den Selbstbehalt und die Ersatzbasis, Zeitwert oder Neuwert, vor dem Umzug schriftlich zu klären, nicht erst wenn ein Schaden bereits eingetreten ist.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Umzugsunternehmen: So fallen Sie nicht auf Umzugs-Abzocker rein, Verbraucherzentrale,
- § 451e HGB - Haftung, Haftungshöchstbetrag, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.