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Glossar

Ummeldung des Wohnsitzes

Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss, wer in eine neue Wohnung einzieht, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Eine Abmeldung der alten Wohnung ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands in der Regel nicht gesondert nötig, weil die neue Anmeldung sie einschließt.

Begriff
Ummeldung des Wohnsitzes
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Wer die Frist von zwei Wochen versäumt, riskiert ein Bußgeld, das je nach Bundesland und Meldebehörde unterschiedlich hoch ausfällt. Für die Anmeldung braucht es in der Regel eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.

Nur wer aus einer Wohnung auszieht und innerhalb Deutschlands keine neue Wohnung bezieht, etwa bei einem Umzug ins Ausland, muss sich zusätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Bei einem gewöhnlichen Umzug innerhalb Deutschlands übernimmt die neue Meldebehörde diesen Schritt automatisch.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 17 BMG - Anmeldung, Abmeldung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.