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Glossar

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die gewöhnlich durch Haushaltsmitglieder erledigt werden und die ein Betrieb dafür in Rechnung stellt. Nach § 35a Absatz 2 EStG ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, wenn eine Rechnung vorliegt und unbar auf das Konto des Betriebs gezahlt wurde.

Begriff
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Für einen Umzug zählt dazu insbesondere die reine Dienstleistung, also Arbeitskosten für Transport, Ein- und Auspacken oder Montage, nicht aber die verwendeten Materialien wie Kartons oder Klebeband. Handwerkerleistungen an der neuen Wohnung, etwa Renovierung, fallen unter den gesonderten Höchstbetrag von 1.200 Euro nach § 35a Absatz 3 EStG.

Barzahlungen schließen die Steuerermäßigung aus, ebenso eine Kombination mit dem Abzug derselben Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Wer den Umzug beruflich veranlasst über die Umzugskostenpauschale absetzt, kann für dieselben Aufwendungen nicht zusätzlich § 35a EStG nutzen, wie beide Wege zusammenwirken, erklärt der Ratgeber zum steuerlichen Absetzen von Umzugskosten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 35a EStG - Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.