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Glossar

Umzugskostenpauschale

Die Umzugskostenpauschale ist ein pauschaler Betrag, den Arbeitnehmer bei einem beruflich veranlassten Umzug ohne Einzelnachweis als Werbungskosten geltend machen können. Seit dem 1. März 2024 beträgt sie 964 Euro für Alleinstehende, zuzüglich 643 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person, angelehnt an die Sätze des Bundesumzugskostengesetzes.

Begriff
Umzugskostenpauschale
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Beruflich veranlasst ist ein Umzug insbesondere bei einem Arbeitsplatzwechsel, einer erheblichen Verkürzung des täglichen Arbeitswegs oder auf Weisung des Arbeitgebers. Statt der Pauschale können auch die tatsächlichen Kosten einzeln nachgewiesen werden, wenn sie höher liegen, eine Kombination aus beidem ist ebenfalls möglich.

Die Pauschale deckt sonstige Umzugsauslagen ab, etwa Ummeldungen oder Kleinigkeiten ohne Beleg, sie schließt spezifische Kosten wie Transport oder haushaltsnahe Dienstleistungen nicht grundsätzlich aus. Wie sich beide Wege kombinieren lassen, steht im Ratgeber zum steuerlichen Absetzen von Umzugskosten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Umzugspauschale erneut erhöht, Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH),

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.