Glossar
Umzugskostenpauschale
Die Umzugskostenpauschale ist ein pauschaler Betrag, den Arbeitnehmer bei einem beruflich veranlassten Umzug ohne Einzelnachweis als Werbungskosten geltend machen können. Seit dem 1. März 2024 beträgt sie 964 Euro für Alleinstehende, zuzüglich 643 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person, angelehnt an die Sätze des Bundesumzugskostengesetzes.
- Begriff
- Umzugskostenpauschale
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Beruflich veranlasst ist ein Umzug insbesondere bei einem Arbeitsplatzwechsel, einer erheblichen Verkürzung des täglichen Arbeitswegs oder auf Weisung des Arbeitgebers. Statt der Pauschale können auch die tatsächlichen Kosten einzeln nachgewiesen werden, wenn sie höher liegen, eine Kombination aus beidem ist ebenfalls möglich.
Die Pauschale deckt sonstige Umzugsauslagen ab, etwa Ummeldungen oder Kleinigkeiten ohne Beleg, sie schließt spezifische Kosten wie Transport oder haushaltsnahe Dienstleistungen nicht grundsätzlich aus. Wie sich beide Wege kombinieren lassen, steht im Ratgeber zum steuerlichen Absetzen von Umzugskosten.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Umzugspauschale erneut erhöht, Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH),
Einsatz von Sprachmodellen
Formulierung und Gliederung der Seitentexte, auch dieser Transparenzbox, entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen nach festen Vorgaben. Die Bildmotive der Seite werden mit einem KI-Bildgenerator erzeugt, nicht fotografiert. Abgleich und Zusammenführung doppelter Einträge laufen dagegen über eine feste, programmierte Regel, nicht über ein Sprachmodell. Namen, Adressen und sonstige Fakten stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden von keinem Modell erzeugt oder geschätzt.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 14. September 2026.