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Glossar

Kündigungsfrist Mietvertrag

Nach § 573c BGB muss ein Mieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats kündigen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet, das ergibt eine Frist von drei Monaten. Für den Mieter bleibt diese Frist unabhängig von der Wohndauer gleich, für den Vermieter verlängert sie sich nach fünf und acht Jahren.

Begriff
Kündigungsfrist Mietvertrag
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Für den Vermieter gilt dieselbe Grundfrist von drei Monaten, sie verlängert sich aber nach fünf Jahren Mietdauer auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate, jeweils gerechnet ab Überlassung der Wohnung. Diese Verlängerung gilt ausdrücklich nur für den Vermieter, nicht für den Mieter.

Wer einen Umzug plant, sollte die Kündigung so früh wie möglich abschicken, weil die Frist erst mit Zugang beim Vermieter zu laufen beginnt, nicht mit dem Datum auf dem Brief. Vereinbarungen, die den Mieter gegenüber dieser gesetzlichen Frist schlechter stellen, sind nach § 573c Absatz 4 BGB unwirksam.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.