Für Umzugsleistungen gibt es keine Gebührenordnung und keine Preisstatistik
Ein Umzugsunternehmen darf seinen Preis frei bilden. Anders als ein Architekt oder ein Abschleppdienst im Auftrag der Polizei ist es an keine Gebührenordnung gebunden, und das Statistische Bundesamt veröffentlicht für Umzugsleistungen keinen Preis je Kubikmeter oder je Stunde. Umzugsportale nennen zwar Kubikmeterpreise, legen aber nicht offen, wie diese Zahlen zustande kommen. Als Maßstab für Ihr Angebot taugen sie deshalb nicht.
Was es gibt, ist eine feste Rechenlogik. Der Mustervertrag des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik, kurz AMÖ, gliedert den Preis in Einheitspreise: eine Stundenzahl je Fahrzeug, je Fahrer und je Träger, dazu Positionen für Packmaterial, Montage und Versicherung. Fahrten zur Be- und Entladestelle sowie der Transport bis 125 Kilometer Entfernung zählen dort als Arbeitszeit. Wer diese Logik kennt, kann jedes Angebot in seine Bestandteile zerlegen und zwei Angebote wirklich vergleichen.
- Rechenannahme der Hamburger Sozialbehörde für zwei Möbelpacker mit Transporter, acht Stunden
- 500 Euro
- Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Hamburg, Fachanweisung zu § 22 SGB II, Ziffer 6.4, Stand 22. Mai 2026
- Überschreitung eines Kostenvoranschlags, die die Verbraucherzentrale noch für akzeptabel hält
- 15 bis 20 Prozent
- Verbraucherzentrale, Umzugsunternehmen: So fallen Sie nicht auf Umzugs-Abzocker rein, Stand 11. Juni 2025
- Entfernung, bis zu der der AMÖ-Mustervertrag die Transportzeit als Arbeitszeit berechnet
- 125 Kilometer
- AMÖ, Umzugsvertrag mit AGB Umzug 2022 und Haftungsinformationen, Stand 1. Januar 2022
Die 500 Euro aus Hamburg sind kein Marktpreis. Die Sozialbehörde setzt den Betrag in ihrer Fachanweisung an, wenn sie prüft, ob ein Umzug in eine günstigere Wohnung wirtschaftlich ist. Er beschreibt also, womit eine Behörde für einen kleinen Umzug mit zwei Packern und einem Transporter kalkuliert. Für Ihren Haushalt kann der Betrag deutlich höher liegen, sobald mehr Volumen, mehr Etagen oder Zusatzleistungen dazukommen.
Welche 9 Positionen den Preis Ihres Umzugs bestimmen
Ein Angebot lässt sich nur prüfen, wenn Sie wissen, welche Faktoren den Betrieb Zeit und Geld kosten. Das Umzugsvolumen, also der Rauminhalt Ihres Umzugsguts in Kubikmetern, bestimmt die Größe des Fahrzeugs und die Zahl der Träger. Alles Weitere sind Zuschläge auf diese Grundrechnung.
- Umzugsvolumen in Kubikmetern. Es entscheidet über Fahrzeuggröße und Zahl der Träger. Ein Umzugskarton fasst etwa ein Zehntel Kubikmeter.
- Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung. Bis 125 Kilometer rechnet der AMÖ-Mustervertrag die Fahrt als Arbeitszeit, darüber meist als Kilometerpauschale.
- Etage, Trageweg und Aufzug an beiden Adressen. Jede Etage ohne Aufzug verlängert die Arbeitszeit je Träger.
- Packservice und Packmaterial. Ein Betrieb, der Ihre Kartons packt, haftet dafür auch; wer selbst packt, trägt das Risiko ungenügender Verpackung nach § 451d HGB.
- Möbelmontage, Küchenab- und -aufbau. Beides zählt nach § 451a HGB zu den Pflichten des Umzugsunternehmens, wird aber gesondert berechnet.
- Halteverbotszone vor beiden Häusern. Die Gebühr der Kommune und der Schilderdienst kommen dazu, in Köln zum Beispiel 36 Euro für den ersten Tag.
- Außenaufzug für sperrige Möbel oder hohe Stockwerke.
- Einlagerung oder Beiladung, wenn Auszug und Einzug nicht am selben Tag liegen.
- Transportversicherung über die gesetzliche Haftung hinaus. Der AMÖ-Vertrag berechnet sie als Promille des Warenwerts Ihres Umzugsguts.
Aus dieser Liste ergibt sich die wichtigste Regel für den Vergleich. Zwei Angebote sind nur dann vergleichbar, wenn sie dasselbe Volumen, dieselben Etagen und dieselben Zusatzleistungen enthalten. Ein Angebot ohne Packservice und ohne Halteverbotszone ist billiger, weil es weniger enthält, nicht weil der Betrieb günstiger arbeitet.
Was ein Kostenvoranschlag rechtlich wert ist und wann ein Festpreis besser ist
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, kein Preisversprechen. Der Umzugsvertrag ist ein Frachtvertrag nach § 451 HGB; wo das Handelsgesetzbuch schweigt, gilt das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dort steht in § 649 BGB die Regel zum Kostenanschlag: Übernimmt der Betrieb keine Gewähr für die Richtigkeit, darf der Endpreis abweichen. Ist eine wesentliche Überschreitung zu erwarten, muss der Betrieb Ihnen das unverzüglich anzeigen, und Sie dürfen den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Was wesentlich ist, hat der Gesetzgeber nicht beziffert; die Verbraucherzentrale nennt 15 bis 20 Prozent als noch akzeptabel.
Der Kostenvoranschlag selbst kostet im Zweifel nichts. § 632 Absatz 3 BGB sagt, dass ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten ist. Will ein Betrieb Geld für die Besichtigung oder das Angebot, muss er das vorher sagen. Der Verband AMÖ empfiehlt, drei Angebote seriöser Betriebe einzuholen und zu vergleichen.
| Preisform | Was Sie am Ende zahlen | Wer das Risiko trägt | Wann sie passt |
|---|---|---|---|
| Abrechnung nach Stunden | Stundensatz je Fahrzeug, Fahrer und Träger mal tatsächliche Zeit | Sie, wenn der Umzug länger dauert als geschätzt | Kleiner Umzug mit überschaubarem Volumen und kurzem Weg |
| Kostenvoranschlag ohne Gewähr | Geschätzter Betrag, Abweichung nach oben möglich, wesentliche Überschreitung nur mit Anzeige nach § 649 Absatz 2 BGB | Geteilt: Sie bis zur wesentlichen Überschreitung, danach Kündigungsrecht | Wenn keine Besichtigung stattfand und das Volumen unsicher ist |
| Festpreis nach Besichtigung | Der vereinbarte Betrag für den beschriebenen Leistungsumfang | Der Betrieb, wenn er die Stunden zu niedrig angesetzt hat | Umzug mit mehreren Etagen, Packservice oder langem Weg; Empfehlung der Verbraucherzentrale |
Hat der Betrieb Ihre Wohnung besichtigt oder das Volumen nach einer vollständigen Liste berechnet?
Enthält das Angebot alle Leistungen schriftlich, vom Halteverbot bis zur Möbelmontage, mit Mehrwertsteuer?
Vereinbaren Sie den Festpreis. Der Betrieb trägt das Risiko der Unterkalkulation, Sie kennen den Endbetrag.
Lassen Sie fehlende Positionen nachtragen, bevor Sie unterschreiben. Ein Festpreis deckt nur, was im Vertrag steht.
Ist der Umzug klein, mit wenig Volumen, ohne Etagen und mit kurzem Weg?
Abrechnung nach Stunden kann günstiger sein. Lassen Sie den Stundensatz und die geschätzte Stundenzahl je Leistung schriftlich festhalten.
Bestehen Sie auf einer Besichtigung und einem Festpreis. Ohne Besichtigung beruht das Angebot auf Ihren Angaben, und der Betrieb rechnet nach tatsächlichem Aufwand ab.
Wann das Jobcenter oder das Sozialamt den Umzug bezahlt
Wer Grundsicherungsgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht, kann Umzugskosten vom Jobcenter übernehmen lassen. Die Rechtsgrundlage ist § 22 Absatz 6 SGB II: Umzugskosten können als Bedarf anerkannt werden, wenn der bis zum Umzug zuständige kommunale Träger das vorher zugesichert hat. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn das Jobcenter den Umzug veranlasst hat oder der Umzug aus anderen Gründen notwendig ist. Ohne diese Zusicherung vor dem Umzug zahlt das Jobcenter in der Regel nichts.
Das Jobcenter zahlt zuerst den Umzug in Selbsthilfe, nicht das Umzugsunternehmen. Die Fachanweisung der Hamburger Sozialbehörde zu § 22 SGB II formuliert die bundesweit übliche Linie: Sie müssen den Umzug grundsätzlich selbst organisieren und durchführen, mit Hilfe von Angehörigen und Bekannten. Übernommen werden dann Mietwagen und Treibstoff, geliehene Umzugskartons, Packmaterial, Ummeldekosten, notfalls die Sperrmüllentsorgung und eine Verpflegungspauschale für Helfer von 30 Euro. Ein gewerblicher Umzug kommt nur in Betracht, wenn Sie den Umzug wegen Alters, Behinderung, körperlicher Verfassung oder aus anderen dringenden persönlichen Gründen nicht selbst schaffen und keine Hilfe aus dem Umfeld bekommen. Das müssen Sie nachweisen; bei fehlender Hilfe reicht ein schlüssiger Vortrag.
- Stellen Sie den Antrag auf Zusicherung nach § 22 Absatz 6 SGB II beim Jobcenter, das bis zum Umzug für Sie zuständig ist, und zwar vor der Unterschrift unter den Mietvertrag und vor der Beauftragung eines Betriebs.
- Begründen Sie, warum der Umzug notwendig ist: Aufforderung des Jobcenters zur Kostensenkung, Arbeitsaufnahme, Familienzuwachs, gesundheitliche Gründe.
- Legen Sie dar, warum Selbsthilfe nicht möglich ist, wenn Sie ein Umzugsunternehmen brauchen: Alter, Behinderung, Krankheit, kein Umfeld, das tragen kann.
- Holen Sie mindestens drei Kostenvoranschläge mit gleichem Leistungsumfang ein. Das Jobcenter wählt den günstigsten Anbieter und zahlt ausschließlich per Rechnung an den Betrieb.
- Beantragen Sie die Mietkaution getrennt beim Jobcenter am neuen Wohnort; sie wird nach § 22 Absatz 6 Satz 3 SGB II als Darlehen gewährt.
- Reichen Sie nach dem Umzug die Belege ein, damit die vorläufige Beihilfe abschließend festgesetzt wird.
Für Menschen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter nach dem Zwölften Buch beziehen, gilt dieselbe Logik beim Sozialamt. § 35a Absatz 2 SGB XII lässt Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung des Trägers zu. Auch hier zählt die Reihenfolge: erst die Zustimmung, dann der Vertrag mit dem Betrieb.
Woran Sie einen seriösen Betrieb vor der Unterschrift erkennen
Ein Umzugsunternehmen, das gewerblich Güter mit Lastwagen befördert, braucht nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes eine Gemeinschaftslizenz; die frühere nationale Erlaubnis ist seit 2026 durch diese Lizenz ersetzt. Dazu kommt nach § 7a GüKG eine Pflichtversicherung für Güterschäden mit einer Mindestsumme von 600.000 Euro je Schadensereignis. Der Fahrer muss den Versicherungsnachweis während der Fahrt mitführen. Ein Betrieb, der beides vorlegen kann, hat die Zugangshürden des Gewerbes genommen.
Die zweite Prüfung ist der Vertrag. Der AMÖ-Mustervertrag enthält eine Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen nach § 451g HGB, drucktechnisch hervorgehoben. Fehlt diese Unterrichtung, kann sich der Betrieb bei einem Schaden nicht auf die Haftungsgrenze von 620 Euro je Kubikmeter berufen. Für Sie ist das ein doppelter Test: Ein Betrieb, der seine Kunden korrekt unterrichtet, kennt sein Recht, und Sie wissen, woran Sie sind.
Volumen bestimmen
Zählen Sie Möbel und Kartons oder lassen Sie den Betrieb besichtigen. Das Volumen in Kubikmetern ist die Basis jedes Angebots.
Drei Angebote mit gleichem Umfang
Gleiche Leistungsliste an drei Betriebe: Packservice, Montage, Halteverbot, Versicherung. Nur dann vergleichen Sie Preise, nicht Leistungspakete.
Lizenz und Versicherung erfragen
Gemeinschaftslizenz nach § 3 GüKG, Güterschadenhaftpflicht nach § 7a GüKG, auf Wunsch die AMÖ-Mitgliedschaft.
Vertrag prüfen
Festpreis oder Stundensatz, Leistungsumfang, Mehrwertsteuer, Haftungsunterrichtung nach § 451g HGB, Angebot zur Transportversicherung.
Zahlung vereinbaren
Der AMÖ-Vertrag sieht Barzahlung vor Ablieferung oder Überweisung bis fünf Tage vor Beladung vor. Wählen Sie die Überweisung; nur so bleibt der Steuerabzug nach § 35a EStG möglich.
Ablieferung protokollieren
Prüfen Sie das Umzugsgut bei Ablieferung und halten Sie sichtbare Schäden sofort schriftlich fest. Die Anzeigefrist nach § 451f HGB endet am Tag nach der Ablieferung.
Wie Sie eine Umzugsrechnung Position für Position prüfen
Die Rechnung muss zum Vertrag passen. Bei einem Festpreis darf nur das teurer werden, was Sie zusätzlich bestellt haben, etwa einen zweiten Umzugstag oder mehr Packmaterial. Bei einer Abrechnung nach Aufwand vergleichen Sie die berechneten Stunden mit dem Kostenvoranschlag. Liegt die Rechnung mehr als 15 bis 20 Prozent über dem Voranschlag und hat der Betrieb die Überschreitung nicht angezeigt, zahlen Sie den unstrittigen Teil und widersprechen dem Rest schriftlich.
Ein Betrieb darf das Umzugsgut nach den AMÖ-Bedingungen zurückhalten oder einlagern, wenn Sie nicht zahlen. Deshalb ist der Weg über die Zahlung unter Vorbehalt der sicherere: Sie zahlen den geforderten Betrag, vermerken den Vorbehalt auf Quittung oder Überweisung und fordern den überzahlten Teil danach schriftlich mit Frist zurück. Die Schlichtungsstelle Umzug der AMÖ steht Ihnen nur offen, wenn der Betrieb Mitglied im Verband ist; sonst helfen Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.
Häufige Fragen
Gibt es einen festen Preis je Kubikmeter für einen Umzug mit Umzugsunternehmen?
Nein, für Umzugsleistungen gibt es keinen festen Preis je Kubikmeter und keine Gebührenordnung. Jedes Umzugsunternehmen bildet seinen Preis frei, meist aus Stunden je Fahrzeug, Fahrer und Träger oder als Festpreis nach einer Besichtigung. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht keine Preisstatistik für Umzüge. Belastbar ist nur ein Angebot, das auf Ihrem tatsächlichen Volumen und einer vollständigen Leistungsliste beruht.
Darf ein Umzugsunternehmen mehr verlangen, als im Kostenvoranschlag steht?
Ein Umzugsunternehmen darf von einem Kostenvoranschlag ohne Gewähr abweichen, weil der Kostenanschlag nach § 649 BGB eine Schätzung ist. Eine wesentliche Überschreitung muss der Betrieb Ihnen unverzüglich anzeigen, und Sie dürfen dann kündigen. Die Verbraucherzentrale hält Mehrkosten von 15 bis 20 Prozent für noch akzeptabel. Ein Festpreis nach Besichtigung schließt solche Abweichungen aus.
Zahlt das Jobcenter die Kosten für ein Umzugsunternehmen?
Das Jobcenter zahlt ein Umzugsunternehmen nur ausnahmsweise. Nach § 22 Absatz 6 SGB II werden Umzugskosten bei vorheriger Zusicherung übernommen, und die Fachanweisungen der Sozialbehörden verlangen zuerst den Umzug in Selbsthilfe mit Mietwagen und Helfern. Ein gewerblicher Umzug kommt in Betracht, wenn Sie wegen Alters, Behinderung oder Krankheit nicht selbst umziehen können und keine Hilfe aus dem Umfeld haben. Dann sind mindestens drei Kostenvoranschläge vorzulegen.
Kostet die Besichtigung durch das Umzugsunternehmen Geld?
Eine Besichtigung und der Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens sind im Zweifel kostenlos. § 632 Absatz 3 BGB bestimmt, dass ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten ist. Will ein Betrieb für die Besichtigung Geld, muss er das vor dem Termin klar sagen. Der Verband AMÖ empfiehlt, drei Angebote einzuholen, und nennt dafür keine Gebühr.
Muss ich ein Umzugsunternehmen bar bezahlen?
Sie müssen ein Umzugsunternehmen nicht bar bezahlen. Der Mustervertrag des Verbands AMÖ sieht neben der Barzahlung vor Ablieferung auch die Überweisung bis fünf Tage vor Beginn der Beladung und die Zahlung auf Rechnung vor. Wählen Sie die Überweisung: Nur bei Zahlung auf das Konto des Betriebs erkennt das Finanzamt die Arbeitskosten nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung an.