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Umzugskosten steuerlich absetzen: Pauschale oder 20 Prozent

Ein beruflich veranlasster Umzug mindert Ihr Einkommen als Werbungskosten: die Umzugskostenpauschale von 964 Euro für Sie und 643 Euro je weitere Person, dazu Transport, Fahrten und doppelte Miete nach Beleg. Ein privater Umzug bringt nach § 35a EStG 20 Prozent der Arbeitskosten des Umzugsunternehmens zurück, höchstens 4.000 Euro im Jahr, nur bei Überweisung.

Zwei Wege führen zum Steuerabzug, und der Anlass des Umzugs entscheidet

Das Einkommensteuergesetz kennt für Umzugskosten zwei getrennte Wege. Der erste ist der Abzug als Werbungskosten nach § 9 EStG. Er gilt nur für einen beruflich veranlassten Umzug und mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen um die vollen Kosten, im Rahmen der Beträge, die das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) für Beamte vorsieht. Der zweite ist die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG. Sie gilt für jeden Umzug, auch den privaten, mindert aber nicht das Einkommen, sondern direkt die Steuer, und zwar um 20 Prozent der Arbeitskosten des Umzugsunternehmens.

Beide Wege schließen sich für dieselbe Rechnung aus. § 35a Absatz 5 EStG lässt die Ermäßigung nur zu, soweit die Aufwendungen keine Werbungskosten sind. Wer den Umzug beruflich absetzt, kann die Speditionsrechnung nicht zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen. Die Frage, die Sie zuerst beantworten müssen, lautet deshalb: War der Umzug beruflich veranlasst?

Umzugskostenpauschale für die umziehende Person bei beruflichem Umzug ab 1. März 2024
964 Euro
BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023, IV C 5 - S 2353/20/10004 :003, im Amtlichen Lohnsteuer-Handbuch, Anhang 29 IV, Stand 1. März 2024
Höchstbetrag der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen je Jahr
4.000 Euro
§ 35a Absatz 2 EStG, Stand 20. September 2026
Höchstbetrag je Kind für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht bei beruflichem Umzug
1.286 Euro
BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 zu § 9 Absatz 2 BUKG, Stand 1. März 2024
Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistung?

Haben Sie eine Stelle angetreten, den Arbeitgeber gewechselt, wurden Sie versetzt oder beenden Sie eine doppelte Haushaltsführung?

Ja

Der Umzug ist beruflich veranlasst. Setzen Sie Transport, Fahrten, doppelte Miete und die Pauschale von 964 Euro als Werbungskosten in der Anlage N an.

Nein

Spart der Umzug auf dem täglichen Hin- und Rückweg zur Arbeit mindestens eine Stunde?

Ja

Auch dann gilt der Umzug als beruflich veranlasst, selbst ohne Arbeitsplatzwechsel. Private Motive für die Wohnungswahl sind unbeachtlich. Werbungskosten in der Anlage N.

Nein

Der Umzug ist privat. Setzen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten des Umzugsunternehmens nach § 35a EStG an, höchstens 4.000 Euro, und zahlen Sie per Überweisung.

Wann das Finanzamt einen Umzug als beruflich veranlasst anerkennt

Die Lohnsteuer-Richtlinien nennen in H 9.9 vier Fälle, in denen ein Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Erstens die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit, der Wechsel des Arbeitgebers oder eine Versetzung. Zweitens das Beziehen oder Räumen einer Dienstwohnung im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers. Drittens die Verlegung des Hausstands an den Beschäftigungsort, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden. Viertens eine erhebliche Verkürzung des Wegs zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte.

Der vierte Fall ist der, den die meisten übersehen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine erhebliche Verkürzung vorliegt, wenn sich die tägliche Hin- und Rückfahrt insgesamt um mindestens eine Stunde verkürzt (Urteile vom 22. November 1991 und 16. Oktober 1992). Ein Arbeitsplatzwechsel ist dafür nicht nötig. Steht die Stunde Ersparnis fest, sind private Gründe für die Wohnungswahl unbeachtlich, etwa die Gründung eines gemeinsamen Haushalts oder ein Kind, das mehr Platz braucht. Bei Ehegatten, die beide berufstätig sind, wird die Ersparnis für jeden getrennt betrachtet und weder addiert noch verrechnet.

Welche Kosten Sie mit Beleg und welche Sie pauschal absetzen

Bei einem beruflichen Umzug dürfen Sie nach R 9.9 Absatz 2 LStR die tatsächlichen Kosten bis zu der Höhe absetzen, die das Bundesumzugskostengesetz einem Beamten als Umzugskostenvergütung zahlen würde. Das Gesetz zerlegt den Umzug in Positionen, und für jede gilt eine eigene Regel. Die Rechnung des Umzugsunternehmens fällt unter § 6 BUKG und ist in voller notwendiger Höhe abziehbar. Die Pauschale nach § 10 BUKG deckt alles, was sich schlecht belegen lässt: Ummeldungen, Trinkgelder, Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, Anschlüsse.

Positionen eines beruflichen Umzugs und ihre Grenze im Werbungskostenabzug. Grundlage: BUKG, R 9.9 LStR, BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 für Umzüge ab 1. März 2024.
PositionGrundlageWas das Finanzamt anerkenntNachweis
Umzugsunternehmen, Transport, Packservice§ 6 BUKGNotwendige Auslagen in voller HöheRechnung und Zahlungsbeleg
Fahrten zur Wohnungssuche§ 7 Absatz 2 BUKGZwei Reisen einer Person oder eine Reise von zwei Personen, Fahrkarte niedrigster KlasseBelege, Datum, Ziel
Reise am Umzugstag§ 7 Absatz 1 BUKGFahrtkosten wie bei Dienstreisen, Ein- und Ausladetag als volle ReisetageBelege
Doppelte Miete§ 8 BUKG, BFH vom 13. Juli 2011Alte Wohnung bis zum Ende der Kündigungsfrist, längstens sechs Monate; neue Wohnung ab Kündigung bis Umzugstag, längstens drei MonateMietverträge, Kündigung
Maklergebühr für die Mietwohnung§ 9 Absatz 1 BUKGOrtsübliche Gebühr; nicht beim Kauf von WohneigentumMaklerrechnung
Nachhilfe für Kinder wegen des Umzugs§ 9 Absatz 2 BUKGBis 1.286 Euro je KindRechnungen der Nachhilfe
Sonstige Umzugsauslagen§ 10 BUKGPauschale 964 Euro für Sie, 643 Euro je weitere Person im Haushalt; 193 Euro ohne eigene Wohnung davor oder danachKein Beleg nötig

Die Pauschale gilt je Person und je Umzug. Ein Ehepaar mit zwei Kindern setzt 964 plus dreimal 643 Euro an, zusammen 2.893 Euro, ohne einen einzigen Beleg. Wer in den fünf Jahren zuvor schon einmal beruflich umgezogen ist, bekommt nach § 10 Absatz 5 BUKG einen Häufigkeitszuschlag von 50 Prozent auf die Pauschale. Statt der Pauschale dürfen Sie auch höhere Einzelkosten nachweisen; dann prüft das Finanzamt jede Position darauf, ob sie beruflich oder privat ist.

Nicht abziehbar sind Kosten der Lebensführung. Der Bundesfinanzhof hat am 17. Dezember 2002 entschieden, dass Renovierungsmaterial, Gardinen, Rollos, Lampen, ein Telefonanschluss und ein neuer Wasserboiler für die neue Wohnung keine Werbungskosten sind. Neue Möbel ebenso wenig. Die Pauschale bleibt davon unberührt.

Wie der Steuerbonus nach § 35a EStG beim privaten Umzug funktioniert

Beim privaten Umzug bleibt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Das Bundesfinanzministerium führt Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen in der Anlage 1 seines Schreibens vom 9. November 2016 ausdrücklich als begünstigt. Die Ermäßigung beträgt nach § 35a Absatz 2 EStG 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, und wird direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen. Bei einer Speditionsrechnung mit 2.000 Euro Arbeitskosten sinkt Ihre Steuer um 400 Euro.

Begünstigt sind nur die Arbeitskosten. § 35a Absatz 5 Satz 2 EStG beschränkt den Abzug auf sie, und die Randnummer 39 des BMF-Schreibens zählt die in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten dazu. Materialkosten wie Kartons und Packpapier bleiben außen vor. Der Betrieb muss die Arbeitskosten in der Rechnung getrennt ausweisen oder prozentual aufteilen; eine Schätzung durch Sie lässt das Finanzamt nach Randnummer 40 nicht zu. Bitten Sie deshalb schon beim Angebot um eine Rechnung mit getrennten Arbeits- und Materialkosten.

  • Begünstigt: Be- und Entladen, Transport, Packservice, Möbelmontage, Fahrtkosten des Betriebs, sofern in der Rechnung als Arbeitskosten ausgewiesen.
  • Begünstigt als Handwerkerleistung nach § 35a Absatz 3 EStG: Renovierung der alten Wohnung im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Umzug, 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr.
  • Nicht begünstigt: Kartons, Packmaterial, Einlagerung außerhalb Ihres Haushalts, Halteverbotsgebühren der Kommune.
  • Nicht begünstigt nach Anlage 1 des BMF-Schreibens: Haushaltsauflösung und Sperrmüllabfuhr als Hauptleistung. Nur die Entsorgung als Nebenleistung eines Umzugs zählt.
  • Nicht begünstigt: jede Barzahlung. Randnummer 50 des BMF-Schreibens erkennt Barzahlungen, Baranzahlungen und Barteilzahlungen nicht an.

Was Ihr Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf und was dann entfällt

Erstattet Ihr Arbeitgeber den Umzug, ist das nach § 3 Nummer 16 EStG steuerfrei, soweit er nicht mehr zahlt, als Sie selbst als Werbungskosten absetzen könnten. R 9.9 Absatz 3 LStR verlangt dafür, dass Sie dem Arbeitgeber Belege über die tatsächlichen Kosten vorlegen; er bewahrt sie zum Lohnkonto auf. Die Pauschale nach § 10 BUKG darf der Arbeitgeber ebenfalls steuerfrei auszahlen, ohne dass Sie Einzelbelege brauchen.

Was der Arbeitgeber steuerfrei erstattet hat, dürfen Sie nicht noch einmal absetzen. § 3c EStG schließt den Werbungskostenabzug insoweit aus. Bleibt ein Rest, weil der Arbeitgeber weniger gezahlt hat als die Höchstbeträge, setzen Sie nur diesen Rest an. Wer den Umzug nach § 35a EStG ansetzt, muss ebenfalls Erstattungen abziehen: Die Anlage 1 des BMF-Schreibens spricht von Umzugsdienstleistungen abzüglich Erstattungen Dritter.

  1. Sammeln Sie ab dem ersten Angebot alle Belege: Rechnung und Überweisung des Umzugsunternehmens, Fahrkarten, Tankquittungen, Mietverträge, Kündigung der alten Wohnung, Maklerrechnung, Nachhilferechnungen.
  2. Klären Sie mit dem Arbeitgeber, ob und was er erstattet, und lassen Sie sich die steuerfreie Erstattung schriftlich bestätigen.
  3. Prüfen Sie die berufliche Veranlassung: Stellenantritt, Versetzung, Ende einer doppelten Haushaltsführung oder mindestens eine Stunde Fahrzeitersparnis am Tag.
  4. Beruflicher Umzug: Tragen Sie die Kosten in der Anlage N unter Werbungskosten ein, Pauschale und belegte Positionen getrennt, abzüglich der Arbeitgebererstattung.
  5. Privater Umzug: Tragen Sie die Arbeitskosten der Rechnung in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein; das Finanzamt zieht 20 Prozent von der Steuer ab.
  6. Bewahren Sie die Belege auf, bis der Bescheid bestandskräftig ist. Das Finanzamt fordert Rechnungen zu § 35a EStG regelmäßig nach.

Welche 5 Fehler den Abzug kosten

Die meisten Ablehnungen haben dieselben Ursachen. Die Regeln sind nicht schwer, aber sie greifen schon beim Bezahlen, also Monate vor der Steuererklärung.

  • Barzahlung an das Umzugsunternehmen. Der Mustervertrag des Verbands AMÖ sieht Barzahlung vor Ablieferung als Option vor; für § 35a EStG ist sie tödlich. Überweisen Sie, und bewahren Sie den Kontoauszug auf.
  • Doppelter Ansatz derselben Rechnung als Werbungskosten und als haushaltsnahe Dienstleistung. § 35a Absatz 5 EStG schließt das aus; das Finanzamt streicht den zweiten Ansatz.
  • Falsche Pauschale. Wer vor dem Umzug keine eigene Wohnung hatte oder danach keine einrichtet, bekommt nach § 10 Absatz 2 BUKG nur 193 Euro statt 964 Euro.
  • Neue Einrichtung als Umzugskosten. Möbel, Lampen und Gardinen für die neue Wohnung sind nach dem Bundesfinanzhof Lebensführung, auch wenn der Umzug beruflich war.
  • Rechnung ohne Aufteilung. Ohne getrennten Ausweis der Arbeitskosten erkennt das Finanzamt nach Randnummer 40 des BMF-Schreibens nichts an, und eine eigene Schätzung ist nicht zulässig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale 2026?

Die Umzugskostenpauschale beträgt für Umzüge seit dem 1. März 2024 unverändert 964 Euro für die umziehende Person und 643 Euro für jede weitere Person des Haushalts, die mit umzieht. Wer vor dem Umzug keine eigene Wohnung hatte oder danach keine einrichtet, erhält 193 Euro. Die Beträge stammen aus dem BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 und gelten nur für beruflich veranlasste Umzüge.

Kann ich einen privaten Umzug von der Steuer absetzen?

Ja, einen privaten Umzug setzen Sie über § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung ab. Das Finanzamt zieht 20 Prozent der Arbeitskosten des Umzugsunternehmens direkt von der Einkommensteuer ab, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und die Zahlung per Überweisung. Die Umzugskostenpauschale gibt es beim privaten Umzug nicht.

Gilt ein Umzug ohne Arbeitsplatzwechsel als beruflich veranlasst?

Ein Umzug ohne Arbeitsplatzwechsel gilt als beruflich veranlasst, wenn sich die tägliche Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeit für Hin- und Rückweg zusammen um mindestens eine Stunde verkürzt. So hat es der Bundesfinanzhof in Urteilen vom 22. November 1991 und 16. Oktober 1992 entschieden, und die Lohnsteuer-Hinweise H 9.9 übernehmen das. Private Gründe für die Wohnungswahl sind dann unbeachtlich.

Kann ich die Rechnung des Umzugsunternehmens bar bezahlen und trotzdem absetzen?

Nein, eine bar bezahlte Rechnung des Umzugsunternehmens erkennt das Finanzamt bei § 35a EStG nicht an. § 35a Absatz 5 Satz 3 EStG verlangt eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs; Randnummer 50 des BMF-Schreibens vom 9. November 2016 schließt Barzahlungen, Baranzahlungen und Barteilzahlungen aus. Beim Werbungskostenabzug eines beruflichen Umzugs zählt die Barquittung zwar als Beleg, aber der sichere Weg ist auch dort die Überweisung.

Sind Haushaltsauflösung und Sperrmüll beim Umzug steuerlich begünstigt?

Haushaltsauflösung und Sperrmüllabfuhr sind nach Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 9. November 2016 ausdrücklich nicht als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt. Begünstigt ist nur die Entsorgung als Nebenleistung eines Umzugs, etwa wenn das Umzugsunternehmen Verpackungsmaterial mitnimmt. Wer die alte Wohnung räumen lässt, sollte die Rechnung für den Umzug und die Rechnung für die Entrümpelung getrennt halten.

Wie lange darf ich doppelte Miete beim beruflichen Umzug absetzen?

Doppelte Miete beim beruflichen Umzug setzen Sie nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. Juli 2011 zeitanteilig ab: die neue Wohnung ab dem Kündigungstag der alten bis zum Umzugstag, die alte Wohnung ab dem Umzugstag bis zum Ende ihrer Kündigungsfrist. Das Bundesumzugskostengesetz begrenzt die Erstattung in § 8 auf längstens sechs Monate für die alte und drei Monate für die neue Wohnung.

Begriffe aus diesem Artikel im Glossar

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die gewöhnlich durch Haushaltsmitglieder erledigt werden und die ein Betrieb dafür in Rechnung stellt. Nach § 35a Absatz 2 EStG ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, wenn eine Rechnung vorliegt und unbar auf das Konto des Betriebs gezahlt wurde.
  • Kündigungsfrist Mietvertrag: Nach § 573c BGB muss ein Mieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats kündigen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet, das ergibt eine Frist von drei Monaten. Für den Mieter bleibt diese Frist unabhängig von der Wohndauer gleich, für den Vermieter verlängert sie sich nach fünf und acht Jahren.
  • Möbelmontage: Möbelmontage bezeichnet das fachgerechte Ab- und Wiederaufbauen von Möbeln beim Umzug, etwa Schränken, Betten oder Küchen. Laut Verbraucherzentrale zählt sie zu den Einzelleistungen, die in einem Festpreisangebot genauso wie das Packmaterial ausdrücklich benannt sein müssen, sonst besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Ausführung durch den Betrieb.
  • Packservice: Packservice bezeichnet das Ein- und Auspacken des Umzugsguts durch die Möbelspedition, statt oder zusätzlich zur Selbstverpackung durch den Kunden. Laut Verbraucherzentrale gehört Packmaterial zu den Einzelleistungen, die in einem Festpreisangebot ausdrücklich benannt sein müssen, sonst wird es im Zweifel gesondert berechnet.
  • Umzugskostenpauschale: Die Umzugskostenpauschale ist ein pauschaler Betrag, den Arbeitnehmer bei einem beruflich veranlassten Umzug ohne Einzelnachweis als Werbungskosten geltend machen können. Seit dem 1. März 2024 beträgt sie 964 Euro für Alleinstehende, zuzüglich 643 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person, angelehnt an die Sätze des Bundesumzugskostengesetzes.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 9 EStG Werbungskosten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 35a EStG Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 6 BUKG Beförderungsauslagen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 8 BUKG Mietentschädigung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 10 BUKG Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2025, Anhang 29 IV.2: BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten ab 1. März 2024, Bundesministerium der Finanzen,
  7. Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2025, R 9.9 und H 9.9 Umzugskosten (berufliche Veranlassung, Fahrzeitverkürzung, doppelter Mietaufwand, Arbeitgebererstattung), Bundesministerium der Finanzen,
  8. BMF-Schreiben vom 9. November 2016 zu § 35a EStG (IV C 8 - S 2296-b/07/10003 :008) mit Anlage 1, Randnummern 3, 39, 40 und 50, Bundesministerium der Finanzen, bereitgestellt vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern,
  9. Umzugsvertrag mit AGB Umzug 2022 (Zahlungsarten), Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.,

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.