Wer die Halteverbotszone anordnet und was sie in 4 Städten kostet
Eine Halteverbotszone ist ein zeitlich begrenztes Haltverbot vor Ihrer Haustür, das die Straßenverkehrsbehörde eigens für Ihren Umzug anordnet. Die Rechtsgrundlage ist § 45 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung: Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken. Manche Städte, etwa Köln, fassen den Antrag zusätzlich als Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Für Sie ändert das nichts am Weg: Zuständig ist immer die Stadt oder der Kreis, in dem die Straße liegt, in Berlin der Bezirk.
Die Behörde erlässt die Anordnung. Schilder stellt sie in den meisten Städten nicht. Berlin sagt das auf seiner Dienstleistungsseite ausdrücklich: Die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden erteilen eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen. München und Köln verweisen auf private Firmen, die Verkehrszeichen verleihen und aufstellen. Nur Hamburg gibt die Schilder gegebenenfalls selbst heraus; aufstellen müssen Sie sie trotzdem selbst oder einen Aufstellservice beauftragen.
- Vorlaufzeit, mit der ein Haltverbotsschild stehen muss, bevor ein zuvor erlaubt geparktes Auto auf Kosten des Halters abgeschleppt werden darf
- 3 volle Tage
- Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Mai 2018, 3 C 25.16, Stand 24. Mai 2018
- Gebühr der Stadt Köln für den ersten Umzugstag einer mobilen Haltverbotszone
- 36 Euro
- Stadt Köln, Produkt Umzug oder Anlieferung durchführen, Stand 20. September 2026
- Gebührenspanne der Freien und Hansestadt Hamburg je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis
- 30 bis 200 Euro
- hamburg.de, Dienstleistung Halteverbotszone beantragen, Stand 20. September 2026
| Stadt | Gebühr für die Anordnung | Antrag und Bearbeitung | Schilder | Aufstellen vor dem Umzug |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | Mindestgebühr 21 Euro, je nach Umfang und Dauer mehr | Formloser Antrag beim Bezirk, Bearbeitung circa 4 Wochen | Nicht von der Behörde; Spezialfirma beauftragen | Keine eigene Frist genannt; es gilt die Rechtsprechung von 3 vollen Tagen |
| Hamburg | 30 bis 200 Euro nach Dauer und Umfang | Mindestens 14 Tage vor Einrichtung, Bearbeitung in der Regel sofort oder zeitnah | Gegebenenfalls von der Stelle ausgegeben, Rückgabe nach Gebrauch | Mindestens 4 Tage vorher, mit schriftlichem Protokoll über Zeitpunkt und Ort |
| München | 26 bis 104 Euro für bis zu 3 Tage, gestaffelt nach Lage der Zone (außerhalb Mittlerer Ring bis Altstadtring über 20 Meter) | Antragsformular, Bearbeitung 10 Arbeitstage, Umzug höchstens 3 Kalendertage | Private Verleihfirma | Spätestens am 4. Tag vor dem Gültigkeitsdatum |
| Köln | 36 Euro erster Tag, 18 Euro jeder weitere; Außenaufzug 14 Euro, Ortsbesichtigung 48 Euro plus 6 Euro Fahrt | Mindestens 3 Wochen vor dem Termin, online, per Mail oder Fax | Privat bei einer Fachfirma beschaffen | 4 Tage, also 96 Stunden vor dem Termin |
Die Gebühr der Behörde ist nur die Hälfte der Rechnung. Dazu kommt der Schilderdienst, der die Zeichen liefert, aufstellt, fotografiert und wieder abholt. Sein Preis ist frei; eine Statistik dazu gibt es nicht. Fragen Sie den Umzugsbetrieb, ob er die Zone als Position ins Angebot nimmt. Die Verbraucherzentrale zählt das Aufstellen des Halteverbotsschilds ausdrücklich zu den Leistungen, die im schriftlichen Kostenvoranschlag stehen müssen.
Wie viel Vorlauf Sie für Antrag und Schilder einplanen müssen
Rechnen Sie rückwärts vom Umzugstag. Zuerst die Aufstellfrist der Schilder: vier Tage in Hamburg, München und Köln, drei volle Tage als bundesweite Untergrenze aus der Rechtsprechung. Davor liegt die Bearbeitungszeit der Behörde, und die schwankt stark: München nennt zehn Arbeitstage, Berlin circa vier Wochen, Hamburg bearbeitet in der Regel sofort, verlangt den Antrag aber 14 Tage vorher. Köln setzt die Antragsfrist auf drei Wochen. Wer in einer anderen Stadt umzieht, findet die Frist auf der Dienstleistungsseite der Kommune; steht dort nichts, sind vier Wochen ein sicherer Puffer.
- Suchen Sie die Dienstleistungsseite Ihrer Stadt mit dem Stichwort Haltverbot oder Halteverbotszone und notieren Sie Antragsfrist, Gebühr und Aufstellfrist.
- Messen Sie die benötigte Länge der Zone vor beiden Häusern; die Länge seines Möbelwagens nennt Ihnen der Betrieb. München staffelt die Gebühr ab 20 Metern Länge, Köln braucht bei einem Außenaufzug eine Ortsbesichtigung.
- Stellen Sie den Antrag für die Zeit von der Beladung bis zur Entladung, in München für höchstens drei Kalendertage. Beide Adressen brauchen je einen Antrag bei der jeweils zuständigen Behörde.
- Beauftragen Sie parallel den Schilderdienst oder den Umzugsbetrieb mit dem Aufstellen, damit die Zeichen am vierten Tag vor dem Umzug stehen.
- Lassen Sie beim Aufstellen ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Standort und Fotos anfertigen, in Hamburg ist das Pflicht.
- Führen Sie die Anordnung am Umzugstag mit. Polizei und Ordnungsamt prüfen bei einem Abschleppwunsch zuerst, ob die Zone angeordnet und rechtzeitig aufgestellt war.
Warum die Schilder 3 volle Tage vorher stehen müssen
Ein Haltverbotsschild wirkt erst, wenn die Fahrer es sehen konnten. Wer sein Auto erlaubt abstellt und in den Urlaub fährt, muss nicht täglich nachsehen, ob inzwischen ein Schild steht. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb am 24. Mai 2018 entschieden, dass ein zunächst erlaubt geparktes Fahrzeug aus einer nachträglich eingerichteten Haltverbotszone nur dann auf Kosten des Halters abgeschleppt werden darf, wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen aufgestellt wurde. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte zuvor 48 Stunden für ausreichend gehalten; das Bundesverwaltungsgericht hob das auf, weil andere Länder die Drei-Tage-Frist seit 20 Jahren ohne Nachteile praktizierten.
Im entschiedenen Fall musste die Stadt Düsseldorf der Klägerin 176,98 Euro Abschleppkosten und 62 Euro Gebühr erstatten. Für Ihren Umzug heißt das: Stehen die Schilder erst zwei Tage vorher, dürfen Sie zwar am Umzugstag die Polizei rufen, aber die Kosten des Abschleppens bleiben womöglich bei Ihnen. Hamburg, München und Köln verlangen deshalb vier Tage, einen Tag mehr als das Gericht.
Umzugstag
Zone gilt ab der in der Anordnung genannten Uhrzeit. Anordnung und Aufstellprotokoll liegen im Möbelwagen bereit.
4 Tage vorher
Schilder stehen, Protokoll mit Fotos ist angefertigt. Ab jetzt läuft die Vorlaufzeit für Falschparker.
10 Arbeitstage bis 4 Wochen vorher
Anordnung liegt vor. München braucht 10 Arbeitstage, Berlin circa 4 Wochen Bearbeitung.
2 bis 3 Wochen vorher
Antrag eingereicht: Hamburg 14 Tage, Köln 3 Wochen vor dem Termin. Schilderdienst ist beauftragt.
Mit dem Umzugsangebot
Klären, ob der Umzugsbetrieb Antrag und Schilder übernimmt und als Position im Kostenvoranschlag führt.
Was Sie tun, wenn am Umzugstag ein Auto in der Zone steht
Steht am Morgen des Umzugs ein Auto in Ihrer Zone, rufen Sie die Polizei oder das Ordnungsamt. Einen Abschleppdienst rufen Sie nicht selbst. Nur die Behörde darf das Fahrzeug umsetzen lassen, und nur sie kann die Kosten dem Halter auferlegen. Halten Sie Anordnung und Aufstellprotokoll bereit; die Beamten prüfen beides, bevor sie den Abschleppwagen bestellen. Wie lange das dauert, hängt von der Stadt und der Tageszeit ab.
Die Wartezeit kostet Sie Geld, weil das Umzugsunternehmen sie als Arbeitszeit berechnet. Der Mustervertrag des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik weist darauf hin, dass Be- und Entladestelle am Umzugstag uneingeschränkt erreichbar sein müssen, und rechnet Leistungen nach tatsächlichem Aufwand ab. Ein längerer Trageweg vom nächsten freien Parkplatz zur Haustür schlägt ebenfalls auf die Stunden durch.
Standen die Schilder mindestens drei volle Tage vor dem Umzug, in Hamburg, München und Köln vier Tage?
Können Sie das mit Aufstellprotokoll und Fotos belegen?
Rufen Sie Polizei oder Ordnungsamt. Das Fahrzeug wird umgesetzt, die Abschleppkosten trägt der Halter. Ihre Wartezeit bleibt trotzdem Ihre.
Die Behörde kann das Fahrzeug umsetzen lassen, aber der Halter kann die Kosten anfechten. Bitten Sie den Schilderdienst um seine Aufzeichnungen.
Ein Abschleppen auf Kosten des Halters ist nach dem Bundesverwaltungsgericht nicht zulässig. Bleibt die Behörde beim Umsetzen, zahlen Sie im Zweifel selbst. Prüfen Sie, ob der Möbelwagen mit Ausnahmegenehmigung in zweiter Reihe halten darf, in Köln kostet die Genehmigung für ein Fahrzeug im Haltverbot 28 Euro.
Was ein Umzug ohne Halteverbotszone kostet
Ohne Zone parkt der Möbelwagen dort, wo am Morgen Platz ist. Jede der folgenden Folgen ist eine Position, die auf Ihrer Rechnung wächst oder die Sie nicht erstattet bekommen.
- Längere Tragewege. Jeder zusätzliche Meter zwischen Wagen und Haustür kostet Arbeitszeit je Träger, und der AMÖ-Mustervertrag rechnet nach tatsächlichem Aufwand ab.
- Kein Anspruch gegen Falschparker. Ohne Anordnung gibt es keinen Falschparker; wer vor Ihrer Tür steht, steht dort erlaubt.
- Verwarnungsgeld für den Möbelwagen. Halten und Parken in zweiter Reihe oder im bestehenden Haltverbot ist ohne Ausnahmegenehmigung eine Ordnungswidrigkeit, die der Fahrer oder der Betrieb an Sie weitergeben kann.
- Kein Außenaufzug. Ein Möbellift braucht eine gesicherte Aufstellfläche am Haus; Köln koppelt seine Genehmigung an die Zone und berechnet 14 Euro extra.
- Verlorener Umzugstag. Kann der Wagen nicht laden, verschiebt sich der Termin, und der Betrieb kann Leerfahrt und Wartezeit berechnen.
Die Gebühr der Kommune für die Zone ist steuerlich kein Arbeitslohn, sie fällt daher nicht unter die Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Übernimmt der Umzugsbetrieb das Aufstellen der Schilder und weist er seine Arbeitskosten dafür getrennt aus, gehört dieser Teil zu den begünstigten Arbeitskosten des Umzugs.
Ob Sie oder das Umzugsunternehmen die Zone beantragen sollten
Beide Wege sind zulässig. Der Antrag darf von jeder Person gestellt werden, die die Straße für den Umzug braucht, also auch vom beauftragten Betrieb. Viele Umzugsunternehmen und Schilderdienste erledigen Antrag, Aufstellen, Protokoll und Abholen als Paket; der Betrieb kennt die Fristen seiner Stadt und die Länge, die sein Wagen braucht. Der Preis dafür steht dann als eigene Position im Angebot, neben der Gebühr der Behörde, die er Ihnen weiterberechnet.
Den Antrag selbst zu stellen lohnt sich, wenn der Umzug in eine Stadt mit Online-Formular führt und Sie früh genug dran sind. Sie sparen die Pauschale des Dienstleisters. Und Sie behalten den Zeitplan in der Hand. Die Schilder müssen Sie dann trotzdem bei einer Fachfirma leihen, denn Berlin, München und Köln geben keine heraus, und das Protokoll müssen Sie selbst führen.
Häufige Fragen
Wie lange vorher muss ich eine Halteverbotszone für den Umzug beantragen?
Eine Halteverbotszone für den Umzug beantragen Sie je nach Stadt zwei bis vier Wochen vorher. Köln verlangt den Antrag mindestens drei Wochen, Hamburg 14 Tage vor dem Termin; München nennt zehn Arbeitstage Bearbeitungszeit, Berlin circa vier Wochen. Dazu kommt die Aufstellfrist der Schilder von vier Tagen. Wer keine Frist seiner Stadt kennt, plant vier Wochen ein.
Was kostet eine Halteverbotszone für den Umzug?
Die Gebühr der Behörde für eine Halteverbotszone liegt in den vier größten Städten zwischen 21 Euro Mindestgebühr in Berlin und bis zu 200 Euro in Hamburg; Köln berechnet 36 Euro für den ersten und 18 Euro für jeden weiteren Tag, München 26 bis 104 Euro für bis zu drei Tage je nach Lage. Dazu kommt der Preis des Schilderdienstes, der frei ist und für den es keine Statistik gibt. In jeder anderen Stadt gilt deren eigene Gebührenordnung.
Wie viele Tage vor dem Umzug müssen die Halteverbotsschilder stehen?
Die Halteverbotsschilder müssen nach dem Bundesverwaltungsgericht mindestens drei volle Tage vor dem Umzug stehen, sonst darf ein zuvor erlaubt geparktes Auto nicht auf Kosten des Halters abgeschleppt werden. Hamburg, München und Köln verlangen vier Tage, Köln nennt 96 Stunden. Der Zeitpunkt des Aufstellens gehört in ein Protokoll mit Fotos.
Darf ich ein Auto in meiner Halteverbotszone selbst abschleppen lassen?
Nein, ein Auto in Ihrer Halteverbotszone dürfen Sie nicht selbst abschleppen lassen. Die Zone ist eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, und nur Polizei oder Ordnungsamt dürfen das Fahrzeug umsetzen lassen und die Kosten dem Halter auferlegen. Rufen Sie die Behörde und legen Sie Anordnung und Aufstellprotokoll vor. Die Wartezeit berechnet Ihnen das Umzugsunternehmen trotzdem als Arbeitszeit.
Stellt die Stadt die Halteverbotsschilder für den Umzug?
Berlin, München und Köln stellen keine Halteverbotsschilder; sie erlassen nur die Anordnung und verweisen auf private Firmen, die Verkehrszeichen verleihen und aufstellen. Hamburg gibt die Schilder gegebenenfalls selbst heraus, aufstellen und protokollieren müssen Sie sie trotzdem selbst oder über einen Aufstellservice. Viele Umzugsunternehmen übernehmen Antrag und Schilder als Paket.