Wie Sie die Kündigungsfrist von 3 Monaten richtig berechnen
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter steht in § 573c Absatz 1 BGB: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Das sind drei Monate, aber nur, wenn die Kündigung rechtzeitig ankommt. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter, nicht das Datum auf dem Brief. Geht die Kündigung am 3. Oktober zu, endet das Mietverhältnis am 31. Dezember. Geht sie am 4. Oktober zu, endet es am 31. Januar, und Sie zahlen einen Monat länger.
Die Form regelt § 568 Absatz 1 BGB: Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form, also eines eigenhändig unterschriebenen Briefs. Eine E-Mail, eine Nachricht im Mieterportal oder ein Anruf reichen nicht. Bei mehreren Mietern müssen alle unterschreiben, weil alle zusammen den Vertrag geschlossen haben. Eine Vereinbarung im Mietvertrag, die die Frist für Sie verlängert, ist nach § 573c Absatz 4 BGB unwirksam; eine kürzere Frist zu Ihren Gunsten bleibt wirksam.
- Gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter, Zugang bis zum dritten Werktag des Monats
- 3 Monate
- § 573c Absatz 1 BGB, Stand 20. September 2026
- Frist für die Anmeldung bei der Meldebehörde nach dem Einzug
- 2 Wochen
- § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, Stand 20. September 2026
- Nachsendeservice der Deutschen Post für 6 Monate, online beauftragt (34,90 Euro in Filiale oder Poststation)
- 31,90 Euro
- Deutsche Post AG, Nachsendeservice, Stand 20. September 2026
| Kündigung geht zu am | Dritter Werktag eingehalten | Mietverhältnis endet am | Miete zu zahlen für |
|---|---|---|---|
| 1. März | Ja | 31. Mai | März, April, Mai |
| 3. März | Ja, letzter Tag | 31. Mai | März, April, Mai |
| 4. März | Nein | 30. Juni | März bis Juni, also vier Monate |
| 28. März | Nein, zählt wie April | 30. Juni | März bis Juni |
Für den Vermieter gilt eine andere Rechnung. Seine Frist verlängert sich nach § 573c Absatz 1 Satz 2 BGB nach fünf und nach acht Jahren seit Überlassung der Wohnung um jeweils drei Monate, auf sechs und neun Monate. Außerdem darf er nach § 573 BGB nur mit berechtigtem Interesse kündigen, etwa wegen Eigenbedarfs, und muss die Gründe im Kündigungsschreiben nennen. Als Mieter brauchen Sie keinen Grund.
Welche 7 weiteren Fristen rund um den Umzug laufen
Mit der Kündigung beginnt eine Kette von Fristen, die in verschiedenen Gesetzen stehen und von verschiedenen Stellen überwacht werden. Keine davon ist lang, und die meisten laufen gleichzeitig.
| Frist | Dauer | Grundlage | Wenn Sie sie versäumen |
|---|---|---|---|
| Nachsendeauftrag beauftragen | Spätestens 5 Werktage vor Beginn der Laufzeit | Deutsche Post, Nachsendeservice | Briefe gehen an die alte Adresse; der Service läuft erst verspätet an |
| Halteverbotsschilder aufstellen | Mindestens 3 volle Tage vorher, in Hamburg, München und Köln 4 Tage | Bundesverwaltungsgericht 3 C 25.16; Dienstleistungsseiten der Städte | Falschparker dürfen nicht auf ihre Kosten abgeschleppt werden |
| Umzugsschaden anzeigen | Sichtbare Schäden bis zum Tag nach der Ablieferung, verdeckte binnen 14 Tagen | § 451f HGB | Der Anspruch gegen das Umzugsunternehmen erlischt |
| Anmeldung am neuen Wohnort | 2 Wochen nach dem Einzug | § 17 Absatz 1 BMG | Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis 1.000 Euro nach § 54 BMG |
| Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden | Verjähren 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung | § 548 Absatz 1 BGB | Danach kann der Vermieter Schadensersatz nur noch gegen die Kaution aufrechnen |
| Rückzahlung der Kaution | Keine gesetzliche Frist; Gerichte gewähren dem Vermieter bis zu 6 Monate Prüffrist | § 551 BGB; Berliner Mieterverein; BGH VIII ZR 71/05 | Nach Ablauf zur Abrechnung auffordern, mit Frist von zwei Wochen |
| Betriebskostenabrechnung des alten Vermieters | Bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums | § 556 Absatz 3 BGB | Nachforderungen des Vermieters sind danach ausgeschlossen; Ihre Einwendungen ebenfalls nach 12 Monaten ab Zugang |
Zwei dieser Fristen arbeiten für Sie. Die Sechsmonatsfrist des § 548 BGB begrenzt, wie lange der Vermieter Schäden an der Wohnung geltend machen kann; sie beginnt mit dem Tag, an dem er die Wohnung zurückerhält, deshalb ist das Datum im Übergabeprotokoll so wichtig. Die Zwölfmonatsfrist des § 556 BGB begrenzt seine Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung. Alle anderen Fristen arbeiten gegen Sie, und die kürzeste davon ist die Anzeige sichtbarer Umzugsschäden am Tag nach der Ablieferung.
Wie Sie die Wohnung übergeben und die Kaution zurückbekommen
Nach § 546 BGB müssen Sie die Wohnung mit dem Ende des Mietverhältnisses zurückgeben. Geben Sie sie später zurück, kann der Vermieter nach § 546a BGB für jeden Tag der Vorenthaltung die vereinbarte oder die ortsübliche Miete als Entschädigung verlangen. Die Rückgabe ist mehr als die Schlüsselübergabe: Sie ist der Moment, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten wird, und dieser Zustand entscheidet über Ihre Kaution.
Die Kaution darf nach § 551 Absatz 1 BGB höchstens drei Nettokaltmieten betragen, und der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen; die Zinsen stehen Ihnen zu. Eine gesetzliche Frist für die Rückzahlung gibt es nicht. Nach Angaben des Berliner Mietervereins billigen die Gerichte dem Vermieter in der Regel bis zu sechs Monate zu, um zu prüfen, ob noch Forderungen entstehen. Einen angemessenen Teil darf er nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Januar 2006 (VIII ZR 71/05) bis zur Betriebskostenabrechnung einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
- Vereinbaren Sie den Übergabetermin schriftlich und bei Tageslicht, nach dem Auszug der Möbel und vor dem letzten Tag des Mietverhältnisses.
- Lesen Sie mit dem Vermieter alle Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung ab und tragen Sie sie mit Zählernummer ins Übergabeprotokoll ein.
- Gehen Sie jeden Raum durch und halten Sie den Zustand fest: Wände, Böden, Fenster, Sanitär, Küche. Mängel benennen Sie konkret, mit Foto.
- Zählen Sie die Schlüssel, tragen Sie die Zahl ein und lassen Sie sich die Rücknahme quittieren. Der Tag der Schlüsselrückgabe ist der Tag, an dem die Sechsmonatsfrist des § 548 BGB beginnt.
- Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn es stimmt, und nehmen Sie ein Exemplar mit. Ein Protokoll, das Schäden nennt, die Sie bestreiten, unterschreiben Sie mit Vermerk oder nicht.
- Fordern Sie nach sechs Monaten ohne Abrechnung die Kaution schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen ein; der Berliner Mieterverein empfiehlt das Einschreiben mit Rückschein.
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2024 (VIII ZR 184/23) schützt Sie die Verjährung nicht mehr vollständig. Der Vermieter darf in der Kautionsabrechnung auch mit Schadensersatzforderungen aufrechnen, die nach § 548 BGB bereits verjährt sind, wenn er sie gegen die Kaution stellt. Im entschiedenen Fall hatte die Mieterin die Wohnung am 8. November 2019 zurückgegeben, der Vermieter rechnete erst am 20. Mai 2020 ab. Umso wichtiger ist ein Übergabeprotokoll, das keine Schäden nennt: Gegen eine Forderung, die es nicht gibt, kann niemand aufrechnen.
Was Ummeldung, Nachsendeauftrag und Versicherungen nach dem Umzug verlangen
Nach § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Wer ins Ausland zieht, meldet sich binnen zwei Wochen nach dem Auszug ab. Für Kinder unter 16 Jahren melden die Eltern, für betreute Personen der Betreuer, wenn er den Aufenthalt bestimmen darf. Die Behörde verlangt dafür die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG: Der Vermieter muss den Einzug schriftlich oder elektronisch bestätigen, mit Namen und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Anschrift und Namen der Einziehenden. Verweigert er sie, teilen Sie das der Meldebehörde unverzüglich mit. Eine versäumte Anmeldung ist nach § 54 BMG eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 1.000 Euro.
Den Nachsendeauftrag beauftragen Sie bei der Deutschen Post spätestens fünf Werktage vor Beginn der Laufzeit. Für Privatkunden gibt es ihn seit 2025 nur noch für sechs Monate, online für 31,90 Euro, in der Filiale oder an der Poststation für 34,90 Euro. Nachgesendet werden Briefsendungen; für Pakete verweist die Post auf den Ablageort-Service von DHL. Sechs Monate reichen, wenn Sie in dieser Zeit Banken, Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden die neue Adresse mitteilen.
- Hausratversicherung: Während des Wohnungswechsels sind nach Angaben der Verbraucherzentrale beide Wohnungen versichert, die alte spätestens bis zwei Monate nach Umzugsbeginn. Melden Sie die neue Adresse und die neue Wohnfläche, sonst droht Unterversicherung.
- Kfz-Versicherung: Ein Sonderkündigungsrecht wegen der Ummeldung haben Sie nicht; der Beitrag kann sich mit der Regionalklasse ändern. Das Fahrzeug melden Sie bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnorts um.
- Privathaftpflicht und Rechtsschutz: Adresse ändern; bei Wohneigentum prüfen, ob Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig wird.
- Rundfunkbeitrag: Beim Umzug in einen bestehenden Haushalt abmelden, sonst ummelden; Heimbewohner sind nach Angaben der Verbraucherzentrale befreit.
- Bank, Arbeitgeber, Finanzamt, Krankenkasse, Rentenversicherung: Adresse mitteilen, bevor der Nachsendeauftrag nach sechs Monaten endet.
Wie Sie doppelte Miete vermeiden oder wenigstens absetzen
Drei Monate Frist bedeuten oft drei Monate doppelte Miete, weil die neue Wohnung selten genau zum Ende der alten frei wird. Einen Anspruch darauf, früher aus dem Vertrag zu kommen, haben Sie nicht. Die Verbraucherzentrale stellt für den Umzug ins Pflegeheim klar, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, Sie vorzeitig zu entlassen, und das gilt für jeden anderen Umzug ebenso. Was hilft, ist ein Angebot: ein Nachmieter, der zum selben Vertrag einzieht, oder ein Aufhebungsvertrag, mit dem beide Seiten ein früheres Ende vereinbaren.
Lässt sich die Überschneidung nicht vermeiden, lässt sie sich zumindest steuerlich nutzen, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Der Bundesfinanzhof hat am 13. Juli 2011 entschieden, dass doppelte Mietzahlungen wegen eines Umzugs als Werbungskosten abziehbar sind: für die neue Wohnung ab dem Kündigungstag bis zum Umzugstag, für die alte Wohnung ab dem Umzugstag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Das Bundesumzugskostengesetz begrenzt die Erstattung in § 8 auf sechs Monate für die alte und drei Monate für die neue Wohnung. Beziehen Sie Grundsicherungsgeld, rechnet die Hamburger Sozialbehörde in ihrer Fachanweisung mit zwei zusätzlichen Bruttokaltmieten für die alte Wohnung, wenn sie die Wirtschaftlichkeit eines Umzugs prüft.
Bis zum 3. Werktag des Monats
Schriftliche Kündigung geht dem Vermieter zu. Frist von drei Monaten beginnt mit diesem Monat.
Sofort danach
Nachmieter suchen oder Aufhebungsvertrag anbieten, Umzugsangebote einholen, Halteverbotszone beantragen.
5 Werktage vor dem Umzug
Nachsendeauftrag beauftragen. Schilder der Halteverbotszone stehen spätestens 4 Tage vorher.
Umzugstag
Ablieferung prüfen, sichtbare Schäden bis zum nächsten Tag in Textform anzeigen.
Bis 2 Wochen nach Einzug
Anmeldung bei der Meldebehörde mit Wohnungsgeberbestätigung. Verdeckte Umzugsschäden bis 14 Tage nach Ablieferung anzeigen.
Ende des Mietverhältnisses
Wohnung mit Übergabeprotokoll und Zählerständen zurückgeben; ab jetzt laufen 6 Monate für Ersatzansprüche des Vermieters.
Bis 6 Monate nach Rückgabe
Kautionsabrechnung abwarten, danach schriftlich mit Frist einfordern. Betriebskostenabrechnung folgt bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungsjahres.
Welche Sonderfälle die Kündigungsfrist verändern
Die Dreimonatsfrist gilt für den normalen unbefristeten Wohnraummietvertrag. § 573c BGB nennt zwei Ausnahmen. Nach Absatz 2 kann bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist, eine kürzere Frist vereinbart werden, etwa bei einer Ferienwohnung oder einer Wohnung für die Dauer einer Montage. Nach Absatz 3 gilt für möblierten Wohnraum in der Wohnung des Vermieters selbst, den dieser überwiegend selbst möbliert hat und der nicht an eine Familie vermietet ist, eine Frist bis zum 15. eines Monats zum Ablauf desselben Monats.
Ein befristeter Mietvertrag lässt sich vor Ablauf nicht ordentlich kündigen; wer während der Laufzeit umziehen will, braucht die Zustimmung des Vermieters oder einen Nachmieter. Prüfen Sie vor der Kündigung, ob Ihr Vertrag eine Mindestlaufzeit oder einen Kündigungsverzicht enthält; solche Klauseln sind in Grenzen zulässig und verlängern die Bindung über die drei Monate hinaus.
Kündigt nicht der Mieter selbst, sondern ein rechtlicher Betreuer, kommt eine weitere Frist hinzu: die des Betreuungsgerichts. Nach § 1833 Absatz 3 BGB braucht der Betreuer für die Kündigung der selbst genutzten Wohnung des Betreuten die Genehmigung des Gerichts. Wer als Angehöriger eine Vorsorgevollmacht hat, kündigt ohne diese Genehmigung, muss die Vollmacht aber im Original oder in beglaubigter Kopie beilegen, damit der Vermieter die Kündigung nicht mangels Nachweis zurückweist.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Wohnungskündigung beim Vermieter sein, damit die drei Monate im laufenden Monat beginnen?
Die Wohnungskündigung muss nach § 573c Absatz 1 BGB spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter zugegangen sein, damit das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats endet. Geht sie am 3. Oktober zu, endet der Vertrag am 31. Dezember; geht sie am 4. Oktober zu, erst am 31. Januar. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter, nicht das Datum des Briefs oder der Tag der Absendung.
Reicht eine E-Mail für die Kündigung des Mietvertrags?
Nein, eine E-Mail reicht für die Kündigung eines Wohnungsmietvertrags nicht. § 568 Absatz 1 BGB verlangt die schriftliche Form, also einen Brief mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter, die im Vertrag stehen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax-Kopie oder über ein Mieterportal ist unwirksam, und die Frist beginnt nicht zu laufen. Übergeben Sie den Brief persönlich gegen Empfangsbestätigung oder lassen Sie ihn durch einen Boten einwerfen.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution nach dem Auszug behalten?
Eine gesetzliche Frist für die Rückzahlung der Kaution gibt es nicht. Nach Angaben des Berliner Mietervereins billigen die Gerichte dem Vermieter in der Regel bis zu sechs Monate nach dem Auszug zu, um zu prüfen, ob noch Forderungen bestehen. Einen angemessenen Teil darf er nach dem Bundesgerichtshof (VIII ZR 71/05) bis zur Betriebskostenabrechnung einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist. Nach sechs Monaten fordern Sie die Abrechnung schriftlich mit Frist ein.
Bis wann muss ich mich nach dem Umzug ummelden?
Nach dem Umzug müssen Sie sich nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts anmelden. Dafür brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters nach § 19 BMG mit Einzugsdatum und Anschrift. Eine verspätete Anmeldung ist nach § 54 BMG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden kann.
Was kostet ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post und wie lange läuft er?
Ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post für Privatkunden kostet 31,90 Euro bei Beauftragung online und 34,90 Euro in der Filiale oder an der Poststation, jeweils für eine Laufzeit von sechs Monaten. Längere Laufzeiten bietet die Post für Umzüge nicht mehr an. Beauftragen Sie den Service spätestens fünf Werktage vor Beginn der Laufzeit. Nachgesendet werden Briefsendungen, keine Pakete.
Kann ich mit einem Nachmieter früher aus dem Mietvertrag kommen?
Mit einem Nachmieter kommen Sie nur dann früher aus dem Mietvertrag, wenn der Vermieter zustimmt. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Mieter nicht; die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch nicht bei Pflegebedürftigkeit. Ein Nachmieter, der den Vertrag zu denselben Bedingungen übernimmt, macht die Zustimmung aber wahrscheinlich. Lassen Sie sich die frühere Beendigung schriftlich als Aufhebungsvertrag bestätigen.